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Hubertus Heil
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Frage von Kevin K. •

Welche Auswirkungen hat das kommende Bürgergeld für Menschen mit Behinderung? (SGB IX und XII, Bundesteilhabegesetz)

Momentan wird kaum darüber gesprochen, welche Auswirkungen auf die Grundsicherung nach SGB XII und das BTHG zukommen, wenn das Bürgergeld beschlossen wird. Bleiben die Regelsätze analog wie bisher zum ALG II oder werden sie höher? Was passiert mit den EUTB-Beratungsstellen? Gibt es auch bei voller Erwerbsminderung Verbesserungen bei Weiterbildung und Zuverdiensten? Wird die Digitalisierung deutl. ausgebaut?

Wird das Kindergeld, sofern vor dem 25. Lj. die Behinderung festgestellt wurde, dann an die Behinderten ausgezahlt. Bei mir geht es wg. der Grundsicherung als "Ausgleich" aktuell an den Kreis, und Sparen darf man ja bekanntlich nichts. Finanziell wird eine Behinderung so extrem belastend.

Bin durch eine Angststörung in meiner Mobilität sehr stark eingeschränkt und für mich würden Verbesserungen in diesen Bereichen einen echten Zuwachs an Lebensqualität bedeuten, auch um mich wieder ins Leben zurück zu kämpfen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld.

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld. Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen. Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.

Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Deshalb  tritt zum 1. Januar 2024 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft. Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen deshalb darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-foerderung-eines-inklusiven-arbeitsmarktes.html.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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