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Hubertus Heil
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Frage von Beate B. •

Warum zahlen Rentner den allgemeinen Satz zur GKV und nicht den ermäßigten? Sie haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Krankenversicherung der Rentner besteht seit Jahren eine Unterdeckung. Die Beitragszahlungen der Rentner decken nur knapp 44 Prozent ihrer Leistungsausgaben. 1973 finanzierten die Rentenversicherungsträger, die bis 1983 den gesamten Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner zahlten, die Gesundheitskosten der Rentner hingegen noch zu gut 70 Prozent.

Die pflichtversicherten Rentner zahlen seit 1983 den allgemeinen Beitragssatz, der die Aufwendungen für das Krankengeld einschließt. Die Beteiligung der Rentner an der Finanzierung des Krankengeldes stellt prinzipiell ihren Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation dar. Im Gegenzug erhalten Sie einen umfassenden Leistungsanspruch und eine gesundheitliche Versorgung, die zu Recht als eine der besten der Welt angesehen wird.

Die stetig wachsende Deckungslücke in der Krankenversicherung der Rentner war und ist eine der Ursachen für die Beitragserhöhungen der Krankenkassen in den letzten drei Jahrzehnten. Da die Beitragszahlungen der Rentner aber nicht zur Deckung ihrer Gesundheitskosten ausreichen, lässt sich – rein bilanztechnisch betrachtet – der Schluss ziehen, dass sich die Rentner nicht an der Finanzierung des Krankengeldes beteiligen, sondern in erster Linie ihre eigenen Gesundheitsausgaben (mit)finanzieren und somit zur notwendigen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

Eine Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch einen niedrigeren Beitragssatz würde nur durch eine entsprechend stärkere finanzielle Belastung der aktiven Erwerbstätigen gegenfinanziert werden können. Eine gesetzliche Initiative in dieser Richtung ist derzeit nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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