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Hubertus Heil
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Frage von Petra T. •

Warum wollen Sie für die Bürger nicht transparent sein

Sehr geehrter Herr Heil, warum sind sie nicht transparent. Glauben Sie, sie bräuchten dem Volk keine Auskunft geben? Hier steht bei Ihrem Namen Sie hätten kein Transparentsversprechen abgegeben? Warum werden EM Empfänger des Jahres 2020 nicht in den Haushaltsausgaben berücksichtigt? Ich habe jetzt die doppelten Haushaltkosten Strom, Heizung und Lebensmittel, zahle von meiner kleinen Rente mehr KV als ein geringverdiener + Harz4 bzw Bürgergeld und die DRV bezahlt den gleichen Betrag ebenfalls, da ich ja 2/3 immer in die Sozialkassen gezahlt habe, für Kinder, die mit 30 Jahren noch immer nicht arbeiten gehen und lieber Bürgergeld beantragen + eine Geringfügige Beschäftigung. Damit haben die Menschen mehr als ich, der ich viele Jahre hohe Sozialabgaben hatte. bei den Angaben der DRV habe ich mal xxx Monate eingezahlt, mal xxx. Je nachdem wie der Mitarbeiter der DRV so gerade will. Der Briefwechsel dauert jetzt bereits fast das gesamte Jahr an. Ich denke langsam das ist so gewollt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Verbesserung der Situation derjenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert. Bei diesen Leistungsverbesserungen lag der Fokus zunächst auf den jeweiligen Neuzugängen in die Renten wegen Erwerbsminderung.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben. Das Gesetz sieht vor, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Insgesamt erhalten so rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag, welcher insgesamt ein Finanzvolumen von 2,6 Mrd. Euro pro Jahr umfasst.

Unabhängig von den Reformen der Erwerbsminderungsrente hat die Bundesregierung etwa mit der Energiepreispauschale oder der Strom- und Gaspreisbremse Maßnahmen ergriffen, die auch für Rentnerinnen und Rentner zielgerichtete Entlastungen zur Abmilderung der Preissteigerungen mit sich bringen.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht grundsätzlich auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe der Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Dies kann dazu führen, dass mitunter die staatlichen Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) höher sind als die Rente wegen Erwerbsminderung.

Grund hierfür ist, dass das Grundgesetz das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert. Es sichert jeder finanziell hilfebedürftigen Person diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf. Es macht in dieser Hinsicht daher keinen Unterschied, aus welchem Grund die Person auf unterstützende Leistungen der Mindestsicherungssysteme angewiesen ist. Insoweit die Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, besteht somit auch für Sie ein Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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