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Hubertus Heil
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Frage von Inga H. •

Warum wird es Familien so schwer gemacht? Wann kommt spürbare Entlastung? Vor allem für Mütter? #elternfadeout

Guten Tag Herr Heil,
was werden Sie unternehmen, um die strukturelle Diskriminierung und Benachteiligung von Eltern und ganz besonders Müttern in der Arbeitswelt abzustellen? Durch Corona wurde diese unerträgliche Situation noch verschärft. Die Kinderbetreuung während Corona-Schließzeiten wurde zum Beispiel fast ausschließlich durch Mütter gestemmt. Dafür mussten Arbeitszeiten reduziert und Gehaltskürzungen hingenommen werden. Wo bleibt der finanzielle Ausgleich dafür? Stichwort Altersarmut. Wo bleiben durchdachte niederschwellige Angebote für alle Familien und Frauen, um diese dauerhafte Be- und Überlastung aufzulösen? Warum haben Familien scheinbar keine Relevanz? #elternfadeout

Mit freundlichen Grüßen
Inga H.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 20. Februar 2022 und dass Sie sich mit Ihren Fragen an mich wenden.

Kinder sind ein großes Geschenk. Aber wir wissen auch: Sie großzuziehen, erfordert neben Liebe, Aufmerksamkeit und Zuwendung auch Zeit und Geld. Beide Ressourcen sind in Familien oft knapp bemessen. Vielen Müttern und Vätern ermöglicht das Elterngeld, zeitweise weniger oder gar nicht zu arbeiten, um sich um ihr Kind zu kümmern. Auch die Kinderkrankentage und damit das Kinderkrankengeld wurde während der Pandemie ausgeweitet und ermöglicht berufstätigen Eltern die Betreuung Ihrer Kinder, während Schließzeiten von Kitas oder Schulen oder wegen einer Infektion.

Alle Eltern haben unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz. Wir wollen alle berufstätigen Eltern in der Pandemie unbürokratisch unterstützen. Wir werden Frauen gezielt mit passenden Angeboten unterstützen und dabei insbesondere darauf achten, dass Mütter von kleinen Kindern früher, auch durch Angebote in Teilzeit (z. B. Teilzeitausbildungen) besser erreicht werden.

Reicht ihr Einkommen nur für Sie, aber nicht für Ihre Familie, haben Sie Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Dieser wird für jede Familie individuell berechnet. Darüber hinaus wollen wir Müttern ganz besonders unter die Arme greifen, denn uns ist bewusst, dass gerade in der Pandemie oft Mütter beruflich kürzer getreten sind, um den Familienalltag zu stemmen.  

Gerade für diese Erziehungszeiten besteht seit 2019 die Mütterrente, die es möglich macht Müttern, aber auch Vätern, während der Erziehungszeit der Kinder diese in der Rentenberechnung berücksichtigt wird. Alle Eltern die vor 1992 zwei Jahre Erziehungszeit eingelegt haben stehen je Kind 2,5 Rentenentgeltpunkte zu. Eltern von Kindern, die nach 1992 geboren wurden erhalten 3 Rentenentgeltpunkte je Kind.

Durch die Rentenentgeltpunkte wird am Ende der Beschäftigungszeit der Rentenanspruch berechnet. Ein Anspruch auf Grundrente hat jede Bürgerin und jeder Bürger die oder der mindestens 33 Jahre durch Beschäftigung in die Rentenkasse eingezahlt hat und damit Rentenentgeltpunkte gesammelt hat. Bei diesen erforderlichen Jahren für die Grundrente zählen eben auch die Erziehungsjahre für die Kinder dazu.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

 

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