Warum werden nicht selbsstaendige Arbeitslose ohne Leistungsbezug ohne Einkommen, die pflichtversichert sind als freiwillig versichert, beitragstechnisch (KV-PV) nicht mit Midijobbern gleichbehandelt?
Sehr geehrter Herr Heil,
zunächst, natuerlich begrüße ich die Einführung des neuen Burgergeldes im naechsten Jahr.
Nichtsdestotrotz sollte sollte man zunaechst oder gleichzeitig die Fehler der Vergangenheit bezueglich der Krankenversicherung korrigieren.
Vor dem 01.04.2007 hatte ein Arbeitsloser ohne Leistungsbezug (kurz AoL) die Möglichkeit sich freiwillig zu versichern. Tat er dies nicht, blieb er unversichert. Seit dem 01.04.2007(spätestens seit dem 01.08.2013), ist diese AoL pflichtversichert "als freiwillig selbst versichert". Das ist widersinnig, eine Pflicht oder ein Zwang kann nicht freiwillig sein. Vielmehr ist dieser Pflichtversicherte nicht selbststaendig und hat trotzdem keinen Arbeitgeber im Gegensatz zu normal Pflichtversicherten. Der Beitrag dieses Aol sollte und soll bei dem eines Midijobbers liegen und zwar AN- und AG-Anteil in Höhe von ca 65 Euro monatlich zu KV und PV. Der aktuelle Beitrag liegt bei 206 Euro mtl.. Eine große Ungleichbehandlung Pflichtversicherter.