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Hubertus Heil
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Frage von Gerald Z. •

Warum sollen Arbeitsverweigerer schlechter gestellt werden als Strafgefangene?

Sehr geehrter Herr Heil,
Bürgergeldempfängern soll bei Ablehnung eines Jobangebots für zwei Monate der Regelbedarf gestrichen werden können. Damit werden sie schlechter gestellt als Strafgefangene, für die die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in jedem Falle aufgebracht werden, obwohl ein Arbeitsverweigerer keine Straftat begangen hat. Dazu kommt noch der Aspekt der Kostenrelation. Das Justizministerium Baden-Württemberg gibt folgendes zu den Kosten des Vollzugs an: "Im Haushaltsjahr 2022 betrugen die Nettokosten eines Gefangenen je Hafttag einschließlich Bauinvestitionen 180,46 €. Die Kosten des baden-württembergischen Justizvollzugs liegen regelmäßig unterhalb des Durchschnittswertes aller Bundesländer." Dies bedeutet eine Summe von monatlich weit über 5.000 € / Gefangenem. Wie rechtfertigen Sie diese Schlechterstellung und halten Sie diese für mit dem Verfassungsrecht vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Z.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Beim Bürgergeld geht es darum, Menschen in Arbeit zu bringen. Dabei setzen wir auf Weiterbildung und gute Betreuung bei der Arbeitssuche. Wer allerdings wiederholt Arbeitsangebote ausschlägt und sich bewusst, grundlos und beharrlich weigert, eine tatsächlich angebotene zumutbare Arbeit aufzunehmen, dem können Leistungen gekürzt werden. Denn wer staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, ist gleichzeitig verpflichtet, aktiv dazu beizutragen, dass er oder sie schnellstmöglich wieder finanziell eigenständig wird. Nicht betroffen von den Kürzungen sind übrigens die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe – hier scheint es auch ein Missverständnis zu geben.

Die Gruppe von Menschen, die sich komplett verweigert, ist sehr klein. Sie darf nicht das gesamte System in Verruf bringen. Denn der Großteil der Menschen im Bürgergeld arbeitet aktiv mit und hat großes Interesse wieder in Arbeit zu kommen.

Den von Ihnen hergestellten Zusammenhang zwischen Bürgergeldbeziehenden und Gefangenen kann ich nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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