Warum setzt man keinen Freibetrag bis 1200€ inkl. Bürgergeld an? Somit wäre doch noch ein Anreiz gegeben sich noch Geld dazu zu verdienen.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass finanzielle Anreize die Motivation erhöhen können, parallel zum Bürgergeld-Bezug, eine Arbeit aufzunehmen. Mit den neuen Regelungen zum Hinzuverdienst im Bürgergeld-Bezug wollen wir die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht. Um den Übergang in das Arbeitsleben zu ebnen, haben wir daher die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Bürgergeld-Bezieher*innen mit einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent von ihrem Einkommen anrechnungsfrei behalten. Bei Hartz IV waren es noch 20 Prozent. Diese Regelung tritt im Juli 2023 in Kraft.
Das vorrangige Ziel des Bürgergeldes ist es aber, Menschen neue Chancen und echte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Der sog. Vermittlungsvorrang wurde deswegen abgeschafft. Die Priorität liegt auf der Qualifizierung (d.h. z.B. die Möglichkeit, Schul- oder Berufsabschlüsse nachzuholen oder sich weiterzubilden). Dadurch wird eine Grundlage geschaffen, auf der Menschen einen Job finden können, der wirklich zu ihnen passt und mit dem sie zukünftig ganz ohne Bürgergeld auskommen können. Zu diesem Zweck stärken wir die Kultur des Miteinanders: Gemeinsam werden die Schritte auf dem Weg in Arbeit erarbeitet und in einem Kooperationsplan vereinbart, wann und wie es weitergeht und wie das Jobcenter unterstützen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil