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Hubertus Heil
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Frage von Joachim B. •

Warum muss ein Arbeitnehmer über ein halbes Jahr steuerlich nur für den Staat arbeiten gehen.

Nach 45 jahre und sechs monaten ist die rente auch nicht gerade üppig. die Rente musste ich mir selber durch Abgaben finanzieren .und durch die energiepreise ist die rente nicht mal mehr die Hälfte wert. es geht nur noch starkes einschränken der Lebensqualität. und die war vor der energiekriese nicht rosig. also zählt nur die grundsicherung. und warum ist der Unterschied zwischen grundsicherung im alter und bürgergeld so extrem hoch.da Frage ich mich warum ich über 45 Jahre arbeiten war.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die festgelegten Freibeträge bei Erwerbstätigkeit im Sozialhilferecht (SGB XII) und bei Erwerbseinkommen im Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind verschieden ausgestaltet, weil diese Gesetze zwei verschiedene Personenkreise betreffen und dementsprechend unterschiedliche Ziele verfolgen. Bei den steuerfinanzierten Leistungen des SGB II steht im Vordergrund, durch geeignete unterstützende Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine möglichst umfangreiche Beschäftigung aufnehmen, damit sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Im Unterschied zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II handelt es sich bei den Beziehern von Grundsicherung nach dem SGB XII regelmäßig um Personen, die weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, die Regelaltersgrenze überschritten haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Eine Eingliederung in Arbeit bzw. Qualifizierung erfolgt nicht. Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.

Die Regelbedarfe sind im Bürgergeld und im Sozialhilferecht grundsätzlich gleich hoch. Denn es gibt nur ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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