Warum müssen schwerbehinderte Menschen in Deutschland mit Abschlägen bei der Schwerbehindertenrente rechnen. Es ist sozial ungerecht und die schwerbehinderten Menschen werden weiterhin ausgepresst.
Ich bin selber schwerbehindert 60% Merkzeichen G. Ich bin Jahrgang 1965 und habe jetzt 41 Jahre gearbeitet. Ich würde gern mit 60 Jahren in Rente gehen. Mein Körper ist erheblich beschädigt. Mein Restleistungsvermögen liegt derzeit unter 6 Std. Ich habe ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Der Antrag läuft noch ( ich warte schon 9 Monate ). Die RV sagte mir, ich müsste noch bis 62 durchhalten.
Sie sehen ja selber Herr Heil , egal wie wir es drehen . Der Nachteil liegt immer bei den schwerbehinderten
Menschen. Die Rente muss reformiert werden . Vor allem zum Vorteil der schwerbehinderten Menschen.
Zu finanzieren ist es ganz einfach.. Auch die Selbstständigen und Beamten müssten in die Rentenkasse einzahlen ( wie in Österreich ). Das wäre ein guter Weg zur sozialen Gerechtigkeit.
MFG Heiko F.
Sehr geehrter Herr F.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bin mir der besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen bewusst und auch das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung trägt den berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen Rechnung, indem sie regelmäßig unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen eine vorzeitige Altersrente beziehen können. Ihnen ist außerdem ein abschlagsfreier Rentenbeginn bereits zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Auch die Anhebungen der Altersgrenzen setzte für schwerbehinderte Menschen erst später ein bzw. blieben frühere Rentenzugangsmöglichkeiten gewahrt.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich eine Behinderung oder Schwerbehinderung ganz unterschiedlich auf die Erwerbsfähigkeit eines Menschen auswirken kann. Führt die Schwerbehinderung auch zum Vorliegen einer Erwerbsminderung, so kommt die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht. Der Ausgang Ihres diesbezüglichen Rentenverfahrens bleibt abzuwarten. Ihren Unmut angesichts der Bearbeitungszeit kann ich verstehen. Leider kann ich darauf jedoch keinen unmittelbaren Einfluss im konkreten Fall nehmen, denn für die Prüfung und Bewilligung von Rentenanträgen ist allein der zuständige Rentenversicherungsträger verantwortlich. Das für die gesetzliche Rentenversicherung zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bearbeitungszeiten der Deutschen Rentenversicherung im Blick und bereits darauf hingewiesen, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller zügig Gewissheit über ihre Rentenansprüche erlangen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB