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Hubertus Heil
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Frage von Rene D. •

Warum kommen die Gewerkschaften der Lokführer/innen nicht für den Lohnausfall der Pendler/innen auf, die bezahlten Urlaub nehmen müssen, weil sie anders nicht zur Arbeit kommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ein Streik ist ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel einer Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzung.

Im Falle eines Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) kommt es zu Zugausfällen. Die Fahrgäste erhalten in der Regel eine Entschädigung seitens der Deutschen Bahn. Eine Entschädigung seitens der GDL ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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