Warum ist die Elternunterhalts Grenze bei Arbeitnehmer und Beamten trotz deutlicher Unterschiede im Brutto Netto Lohnverhältnis dieselbe?
Bsp Arbeitnehmer Brutto 8000 Netto 400
Beamter muss deutlich weniger Brutto haben um dasselbe Netto zu bekommen
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Elternunterhaltsgrenze ist für ArbeitnehmerInnen und Beamt:innen trotz der Unterschiede im Brutto-Netto-Lohnverhältnis dieselbe, da die Regelungen zum Elternunterhalt nicht nur auf das Einkommen, sondern auf die finanzielle Leistungsfähigkeit abzielen. Dabei wird nicht pauschalisiert, sondern auf individuelle Verhältnisse abgestellt.
Ein direkter Brutto-Netto-Vergleich zwischen Beamt:innen und Angestellten greift zu kurz, da Beamt:innen andere Abzüge und Vorteile haben, die in die Betrachtung einfließen müssen. Ein umfassender Vergleich beider Gruppen ist daher komplex und nicht allein anhand des Netto-Einkommens möglich.
Personen, welche ein Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro erzielen, sollten grundsätzlich in der Lage sein, Familienmitglieder finanziell zu unterstützen. Die Regelungen zum Elternunterhalt berücksichtigen zudem, dass die monatlichen Ausgaben für einen vollstationären Pflegeplatz durch Renten und Pflegeansprüche gedeckt werden. Erst der verbleibende Restbetrag muss durch den Elternunterhalt gedeckt werden.
Wenn erwachsene Kinder nicht in der Lage sind, ihre Eltern finanziell zu unterstützen, trägt die Allgemeinheit diese Kosten. Damit wird sichergestellt, dass die Kosten nicht nur auf einzelne Personen abgewälzt werden, sondern solidarisch von der Gesellschaft getragen werden. Dies entlastet die betroffenen Familien und stellt sicher, dass alle Pflegebedürftigen angemessen versorgt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB