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Frage von Klaus D. •

Warum erst Auszahlung bei Eintritt Regel Arbeitsrente?

Hallo Hr.Heil,
nach 49 Arbeitsjahren habe ich die vorzeitige Rente nach 45 Arbeitsjahren (Geb.jahr1958/mit64Jahren)in Anspruch genommen.
Dann habe ich 8 Monate auf Bitte des Arbeitgebers noch länger gearbeitet.(wohl eine win Situation für Arbeitnehmer,Arbeitgeber und Staat).
In diesen 8 Monaten wurden natürlich auch die Beiträge zur Rentenkasse gezahlt.
Auf Anfrage bei der Rentenversicherung wann diese 8 Monate (etwa ein 3/4 Rentenpunkt)bei der Rente berücksichtigt werde teilte man mir mit ,
das dies erst bei Eintritt berücksichtigt wird.
Finden Sie diese Regelung für Richtig im Anbetracht das Senioren doch länger Arbeiten sollen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wird vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente eine Beschäftigung ausgeübt und werden Beiträge abgeführt, wirken sich diese erstmalig ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus (§ 66 Absatz 3a SGB V). Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1958 liegt bei 66 Jahren. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein Rentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze regelmäßig mit Abschlägen behaftet ist, die Altersrente also wegen des vorgezogenen Bezugs geringer ausfällt, als wenn sie erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen worden wäre. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Rentenansprüche, die zwischen Beginn der vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze erworben werden, durch Abschläge verringert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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