Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD
93 %
825 / 887 Fragen beantwortet
Frage von Marion S. •

Warum erhalten Umschüler, gefördert von der AA mit ÜBG keine Energiepauschale? Wohngeld, Aufstocken mit algII ist neben dem übg nicht möglich, Umschüler sind meist älter mit eigener Wohnung u. NK

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

ich bitte Sie zunächst um Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung.

Für Umschülerinnen und Umschüler, die von den Agenturen für Arbeit gefördert werden, sehen die Regelungen unterschiedliche Entlastungen vor:

Für Arbeitslosengeldbeziehende ist (nach § 421d Absatz 4 SGB III) eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro vorgesehen– unabhängig davon, ob die Leistung bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die Personen im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sie nicht bereits Anspruch auf eine Einmalzahlung (nach § 73 SGB II) haben. Die Auszahlung der Leistung ist durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 24. August 2022 erfolgt.

Das dritte Entlastungspaket enthält keine Regelung, die allein die Personengruppe der Arbeitslosengeldbeziehenden adressiert. Dies gilt auch für Personen, die wegen einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung beziehen. Das vereinbarte Entlastungspaket sieht jedoch eine Vielzahl von Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger vor, von denen Arbeitslosengeldbeziehende profitieren werden, wie bspw. die Strompreisbremse ab Januar oder das Deutschlandticket für den ÖPNV, das möglichst ebenfalls bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden soll.

Soweit die Umschulung im Rahmen einer weiteren Ausbildungsförderung mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erfolgt, wird zurzeit die Zahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses geprüft. Wenn die Umschüler*innen eine Ausbildungsvergütung erhalten, bekommen Sie auch eine Energiekostenpauschale. Wenn Sie mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, hatten Sie auch Anspruch auf den ersten Heizkostenzuschuss, soweit bei ihnen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 lag.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den ersten Heizkostenzuschuss für Berufsausbildungsbeihilfe- und Ausbildungsgeld-Beziehende bereits im August an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD