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Hubertus Heil
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Frage von Angelika B. •

Warum erhalten Rentner nicht gerechterweise auch einen reduzierten Inflationsausgleich , die enorme Rentenerhöhung 45€ b.1000€ Rente reicht doch vorne und hinten nicht aus!Müssen wir auch streiken??

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Auch wenn die Regelung zur sogenannten Inflationsausgleichsprämie in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt, möchte ich Ihnen die Hintergründe darlegen, warum Rentnerinnen und Rentner keine entsprechende Zahlung erhalten können.

Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch. Die Motivation für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll. Die Einmalzahlung soll damit einen Beitrag leisten, dass es nicht zu einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale kommt, die zu einer immer weiter steigenden Inflation führen würde. Von einer Dämpfung der Inflation profitieren dann auch die Rentnerinnen und Rentner. 

Für Rentnerinnen und Rentner ist zusätzlich zur regulären Rentenanpassung eine weitere Zahlung nicht vorgesehen. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten. Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme. Die diesjährige Rentenanpassung mit 4,57 Prozent liegt deutlich über der aktuellen Inflation. Zudem liegt die Rentenanpassung mit 4,57 Prozent im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. 

Zudem sollte bei Diskussionen um eine Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner bedacht werden, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, sodass eine Rentenanpassung, die der Lohnentwicklung folgt, finanziert werden kann. Für eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten – wie zum Beispiel eine Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner – müssten die Beschäftigten hingegen mehr Beiträge zur Finanzierung aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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