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Hubertus Heil
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Frage von Heridemarie B. •

Warum bin ich nach 43 Jahre Arbeit ärmer als die Leute mit Bürgergeld?

Die Gestze werden ständig verändert, oder angepasst. Wenn es aber darum geht,das die Schere nicht immer weiter auseinander klafft geht das nicht.Ich, natürlich eine Frau habe weniger zum leben als die Menschen die Bürgergeld bekommen.Ich habe 43 Jahre gearbeitet,aber meine Rente ist so wenig, ich könnte mir keine Wohnung leisten. 5% Rentenerhöhung bedeuten für mich 30,00 Euro.Etwas Glück habe ich,ich zahle keine Miete,ich habe eine kleineLaube. Das bedeutet aber,Wasser wird teurer,Strom teuer,Gas teuer,Müllabfuh teurer,Strassenreinigung teurer,Grundstückssteuer teurer,Krankenversicherung teurer,Pflegeversicherung teurer,Lebnsmittel unverschämt teuer,Benzin teurer. Es kann doch nicht sein,das ein Mensch viele Jahre gearbeitet hat und schlechter "leben " muß als viele junge Menschen die auf der faulen Haut liegen,Drogen nehmen und den Tag verschlafen.Das können Sie mir glauben ich kenne ein ganze Menge dieser"JUNGEN MENSCHEN" Die, die ohne Schuld in diese Situation geraten sind meine ic

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Jahrelange Arbeitsleistung verdient Anerkennung! Aus diesem Grund werden Rentnerinnen und Rentner, die jahrzehntelang gearbeitet haben und deren Löhne niedrig waren, mit der Grundrente unterstützt. Sie können einen sogenannten Grundrenten-Zuschlag zur gesetzlichen Rente erhalten, wenn u. a. mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Das sind vor allem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Die Grundrente kommt auch vielen Frauen zugute, die häufig in weniger gut bezahlten Berufen oder der Familie wegen nicht in Vollzeit gearbeitet haben.

Neben den zu etwa zwei Dritteln beitragsfinanzierten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es steuerfinanzierte Mindestsicherungssysteme. Diese sehen unter anderem Leistungen für Menschen vor, deren Einkommen (z. B. Rente) für das im Grundgesetz garantierte Existenzminimum nicht ausreicht. Als Altersrentnerin kommt bei finanzieller Hilfebedürftigkeit eine Leistungsberechtigung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Zuständig für diese Leistungen ist das örtliche Sozialamt.

Neben der Grundrente wurden für langjährig Versicherte in gesetzlich verpflichtenden Alterssicherungssystemen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten flankierend verbesserte Sozialleistungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es seit dem 1. Januar 2021 einen neuen Freibetrag. Dadurch können sich die Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen für langjährig Versicherte im Jahr 2023 um bis zu 251 Euro monatlich erhöhen. Diejenigen, die keine oder nur für kurze Zeit Beiträge in gesetzlich verpflichtende Alterssicherungssysteme gezahlt haben, können diese höheren Leistungen nicht erhalten.

Auch die Beratung durch eine unabhängige Sozialberatungsstelle (diese werden in vielen Orten von der Caritas oder dem Diakonischen Werk angeboten) kann Hilfe leisten. Eine Sozialberatungsstelle kann anhand der persönlichen Unterlagen einschätzen, ob und ggf. welche Hilfen in Betracht kommen. Eine Sozialberatungsstelle kann auch bei Anträgen oder Behördengängen unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

 

 

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