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Hubertus Heil
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Frage von Michael K. •

Warum bekommen wir in Deutschland die niedrigsten Rentenquoten , direkter Vergleich mit unseren Nachbarn Polen und Frankreich , dies nur als Beispiel ?

Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil. Ich empfinde es als beleidigend und diffamierend wenn ich mit 48% von meinem Brutto nach 43 Jahren harter Arbeit abgespeist werde. Damit ist dann ein sozialer Abstieg bei gleichzeitiger sozialen Wohnungsnot eine buchstäbliche Katastrophe. Daher legte ich große Hoffnungen in eine wirkliche Rentenreform aus Ihrem Hause, verknüpft mit dem Ziel 75% vom Brutto. Und eine Stärkung der Menschen die 43 Arbeitsjahre auf dem Buckel haben. Ich freue mich auf einen Dialog mit Ihrem Haus. Mit freundlichen Grüßen Michael K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung regelmäßig nicht möglich ist. Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes, einschließlich der demografischen Struktur, betrachtet und das gesamte Konzept der Alterssicherung aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge und ggf. der ergänzenden Grundsicherung im Alter ins Auge gefasst werden. Ansonsten würde die Komplexität der sorgfältig austarierten rentenrechtlichen Regelungen in den einzelnen Ländern verkannt werden. Die Grundvoraussetzungen sind in den einzelnen Ländern jedoch zum Teil sehr unterschiedlich. Hierzu gehören neben der Ausgestaltung der verschiedenen Säulen der Alterssicherung auch die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge, die durchschnittliche Lebensarbeitszeit, die durchschnittliche Rentenbezugsdauer sowie die Regelung von Wartezeiten für den Bezug einer Altersrente. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass ein seriöser Vergleich schlicht und einfach nicht möglich ist. Dies gilt auch für Vergleiche des Rentenniveaus, welches darüber hinaus häufig sehr unterschiedlich definiert und schon deshalb nicht vergleichbar ist.

Im Hinblick auf Ihre Forderung nach einem höheren Rentenniveau lassen Sie mich vorab auf Folgendes hinweisen: Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht, dass 48 Prozent des letzten Entgelts als Rente ausgezahlt würden. Es handelt sich vielmehr um eine standardisierte Kennzahl und heißt einfach ausgedrückt nichts anderes, als dass die Renten künftig weiterhin grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen.

Ein höheres Rentenniveau wäre wünschenswert, allerdings würde es zwangsläufig mit zusätzlichem Finanzbedarf einhergehen. Es könnte nur über einen höheren Beitragssatz und/oder weitere Mittel des Bundes finanziert werden. Dies wäre mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie vor dem Hintergrund der Herausforderungen in anderen Politikbereichen, die im Zusammenhang mit der demografischen, digitalen und ökologischen Transformation stehen, nicht leistbar. 

Mit dem zweiten Rentenpaket, welches am 29. Mai 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde (und noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss), werden mit der dauerhaften Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent und dem Generationenkapital die Interessen der Generationen ausgewogen berücksichtigt. Denn auch die heutigen und künftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden einmal zu Leistungsbeziehenden. Sie dürfen einerseits in ihrer Zeit als Beitragszahlende nicht überfordert werden, andererseits muss eine Anwartschaft auf verlässliche Leistungen entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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