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Hubertus Heil
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Frage von Martin R. •

Warum bekomme Firmen, wie z.b. Mercedes Benz, für ihre Mitarbeiter während Corona Kurzarbeitergeld, obwohl diese Rekordgewinne erwirtschaften ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 15. März 2022, gerne möchte ich Ihre Frage beantworten.

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld als Versicherungsleistung bei unvermeidbaren Arbeitsausfällen steht nicht im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.

Anspruchsinhaber des Kurzarbeitergeldes ist der Beschäftigte selbst. Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung, die zur Überbrückung von Entgeltausfällen wegen eines vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfalls gewährt wird. Die gilt unberührt davon, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zu berechnen und auszuzahlen hat und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das verauslagte Kurzarbeitergeld von der örtlichen Agentur für Arbeit erstattet bekommt.

Das Kurzarbeitergeld gleicht die mit Arbeitsausfällen einhergehenden Einkommenseinbußen der betroffenen Beschäftigten teilweise aus. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsausfall vorliegt, der auf allgemeinen wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Darunter fallen beispielsweise Konjunkturschwankungen infolge einer Rezession oder Lieferausfälle von für die Produktion benötigter Bauteile. Bei allen Betrieben, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, können derartige Arbeitsausfälle auftreten. Damit besteht immer die Gefahr, dass der Arbeitsausfall zum Anlass für den Abbau von Arbeitsplätzen genutzt wird. Dies soll mit der Gewährung des Kurzarbeitergeldes verhindert werden.

Ich hoffe mit dieser Antwort konnte ich Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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