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Hubertus Heil
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Frage von Klaus B. •

Warum antworten sie immer dasselbe wenn jemand sie nach der Opferrente fragt?

Seit 2019 sind 5 Jahre vergangen und nichts hat sich an der Opferrente geändert.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Opfer von Gewalttaten haben bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 unter anderem eine monatliche Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Diese wurde jährlich entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung geändert hat.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Auch hier werden die Entschädigungszahlungen, unter anderem die monatliche Entschädigungszahlung, entsprechend angepasst.

Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist. Für eine fachliche Antwort sollten sie sich daher direkt an das BMJ wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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