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Hubertus Heil
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Frage von Inge G. •

Wann wird es endlich mal einen festen Eurobetrag, z. B. 100-150€ für alle Rentner geben?

Sehr geehrter Herr Heil,
ein Eurobetrag als Rentenerhöhung ist deutlich gerechter als eine prozentuale Erhöhung! Es wird höchste Zeit, das diese umgesetzt wird, damit die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch mehr auseinander geht.
Es ist merkwürdig und oft unverständlich, dass die Abgeordneten 10.000€/Monat bekommen (es sei ihnen gegönnt), jedoch die Rentner, die ihr ganzes Berufsleben ihre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, mit „Almosen“ abgespeist werden. Herr Heil denken Sie bitte über diesen Beitrag nach. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Inge. G.

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich möchte Ihnen gerne erläutern, warum ich den Vorschlag einer Rentenanpassung mit einem Festbetrag nicht befürworten kann.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Je mehr und höhere Beiträge geleistet wurden, desto höher ist damit auch die Rente. Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. 

Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten) mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten. Im Zeitablauf würde sich damit die Rentenhöhe zum Nachteil der Beitragszahler verschieben, die mehr Beiträge eingezahlt haben. Deren Rentenbetrag würde dann nicht mehr ihrer Beitragsleistung während des Erwerbslebens entsprechen. Dies würde dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, weil der Zusammenhang zwischen Vorleistung und Leistung, Beitrag und Rente aufgelöst würde. 

Mit einer Rentenanpassung um einen Festbetrag würden geringe Renten also im Vergleich zu höheren Renten bessergestellt. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, wie zum Beispiel in der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Altersversorgung. Zudem sind weitere Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt. Aus einer niedrigen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Einkommen geschlossen werden. Die Anpassung um einen Festbetrag würde also auch diejenigen besserstellen, die zwar eine geringe gesetzliche Rente bekommen, insgesamt aber über vergleichsweise hohe Alterseinkünfte verfügen. Daher würde das von Ihnen genannte Ziel einer „gerechteren“ Anpassung nicht unbedingt erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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