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Frage von Karin K. •

Wann wird das Arbeitsrecht entbürokratisiert bzw. "abgeschafft"?

Z. B. Ein Betrieb der jetzt 500 Mitarbeiter hat, kann ohne "Arbeitsrecht..." durchaus 1.500 Leute einstellen und täglich zur Stichzeit sagen wir 12 Uhr können diese "wartenden" Leute sich anmelden für den folgenden Tag und für die Arbeit und Arbeitszeit, die noch frei ist, egal ob für 2 Stunden oder 4 Stunden oder 10 Stunden, tags und nachts. Dann gibt es Mindestlohn für alle (einschließlich Vorstand). Nichtarbeitszeiten wie Krankheit und Urlaub oder wenn keine Arbeit frei / vorhanden ist, würde die Betriebe auch nichts kosten hier greift automatisch Bürgergeld. So hätte man nur noch hochmotivierte zufriedene ausgeruhte "Mitarbeiter" die gesund und fit sind und das Geld gerne möchten. Betriebe könnten einstellen so viel sie wollen ohne Befristungen Zeitarbeit etc. pp. Es kostet sie dann ja nichts mehr, wenn nicht tatsächlich Arbeitszeit abgeleistet wird. Die Arbeits- und Vertragssituationen heutzutage sind nicht mehr zukunftsfähig und haltbar.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Arbeitsrecht gewährleistet faire Arbeitsbedingungen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und fördert soziale Stabilität. Die Regulierung ist unerlässlich, um einen ausgewogenen Arbeitsmarkt zu erhalten und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Eine Abschaffung ist nicht im öffentlichen Interesse und kommt nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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