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Frage von NICOLE B. •

Wann wird das Altersgeld für Beamte in den restlichen 6 Bundesländern eingeführt? Beamtenrecht ist zwar Ländersache, aber es gibt noch den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie richtig schreiben, wurde das Beamtenversorgungsrecht für die Landesbeamten zusammen mit dem Besoldungsrecht durch die Föderalismusreform 2006 in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer übertragen. Demnach sind die Länder für die Regelungen in den Beamtenversorgungsgesetzen zuständig. Da alle Beamten in einem Bundesland diesbezüglich gleichbehandelt werden, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz nach meiner Ansicht nicht betroffen.

Bitte wenden Sie sich zu einer möglichen Einführung des Altersgeldes in Ihrem Bundesland an das zuständige Innenministerium.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

 

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