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Hubertus Heil
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Frage von Maria C. •

Wann wir die Lebensleistung der Rentner und die Arbeitsleistung Geringverdienender endlich gewürdigt?

Sehr geehrter Herr Heil,
Frau X gehört nach politischen Ermessen zu den gutsituierten Rentnern. Sie will auch nicht klagen, möchte aber aufzeigen wie es Millionen anderer Rentner und Geringverdiener anhand ihres Beispieles geht. Sie bekommt eine Nettorente von 1800 Euro, also mehr als viele andere. Sie wohnt in einer 55 qm Whg. in der Grossstadt, also keine günstige Miete! Nach Abzug von Miete, Heizkosten, Strom, Wasser, Internet/Telefon,GEZ,Busfahrkarte,Versicherungen,Medikamentenzuzahlung und Vorsorgekosten verbleiben im Monat 551,50 Euro. Sie kommt damit gut zurecht, da sie nicht raucht, trinkt oder sich die Nägel machen lässt. Trotzdem ist es komisch nach 48 Arbeitsjahren soviel wie ein Bürgergeldempfänger zu haben. Wie bitte soll es erst den Menschen mit kleiner Rente oder Mindestlohn gehen?. Bitte Herr Heil tun Sie etwas für die arbeitende Bevölkerung! Bürgergeld senken, Arbeiter und Rentner unterstützen! Arbeit muss sich lohnen und belohnt werden!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Aus meiner Sicht ist es gefährlich, Rentnerinnen und Rentner oder Geringverdienende gegen Leistungsbeziehende auszuspielen. Eine solidarische Gesellschaft darf niemanden hängen lassen, der in Not geraten ist, und muss gleichzeitig diejenigen im Blick behalten, die ihren Beitrag für die Gemeinschaft leisten oder geleistet haben.

Klar ist: Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, ist

durch das Bürgergeld abgesichert. Das gilt übrigens auch für die Grundsicherung im Alter. Das Existenzminimum ist verfassungsmäßig garantiert. Dieses Existenzminimum für Menschen im Bürgergeldbezug wird – nach den Maßgaben

des Bundesverfassungsgerichts – jährlich in einem gesetzlich festgelegten

Verfahren errechnet. Mit der Einführung des Bürgergelds haben wir festgelegt, dass bei der Fortschreibung der Regelbedarfe neben der Preis- und Lohnentwicklung die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt werden muss. Die Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 geht damit vor allem auf die Entwicklung der Preise insbesondere für Lebensmittel zurück. Für Menschen in Notlagen müssen gerade existentielle Dinge des täglichen Lebens auch bei hoher Inflation erschwinglich bleiben. Dennoch ist natürlich das erste Ziel des Bürgergelds, erwerbsfähige Menschen dauerhaft in qualifizierte Arbeit zu bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wieder ihren Teil zur Solidargemeinschaft beitragen können.

Die Höhe einer individuellen Rente richtet sich demgegenüber nach dem sogenannten Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Das heißt: Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und -einkommen sind, desto höher ist die individuelle Rente und umgekehrt. So wird die Rentenhöhe bspw. durch Unterbrechung der Erwerbsbiografie, durch Teilzeitarbeit, durch die Lohnhöhe selber oder die Entscheidung für eine vorgezogene Altersrente, die mit Abschlägen versehen ist, beeinflusst.

Darüber spielt die Höhe der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer*in eine relevante Rolle für die Rentenanpassung. Vereinfacht gesagt: Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Deswegen setzen wir uns als SPD insbesondere für einen steigenden Mindestlohn ein und wollen, dass wieder mehr Jobs nach Tarif bezahlt werden. Dazu bringen wir demnächst ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg, welches die Vergabe von Aufträgen des Bundes von der Tarifbindung eines Unternehmens abhängig macht. Denn da, wo es Tarifverträge gibt, sind die Löhne in aller Regel höher.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

 

 

 

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