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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Detlef P. •

Wann werden die Bezüge der Rentner gerecht angepasst?

Sehr geehrter Herr Heil,

in den Medien haben Sie eine Erhöhung des Mindestlohns angekündigt. Grundsätzlich
begrüße ich einen solchen Schritt. Doch wann endlich gehen Sie den längst überfälligen
Schritt der gerechten Rentenanpassung. Vier Prozent Rentenerhöhung sind ein Witz!
Wir bekommen keinen Inflationsausgleich und die Krankenkassen als auch die Pflegeversicherung
haben schon wieder Erhöhungen der Beiträge angekündigt. Von der Rentenerhöhung bleibt da nichts übrig eher im Gegenteil, wie zahlen noch drauf. Haben Sie einmal errechnet was uns bei einer
normalen Arbeitswoche an Lohn ausgezahlt würde? Es ist sehr viel weniger als der jetzige
Mindestlohn! Wann endlich passen Sie die Renten, für die wir Rentner ein Leben lang geschuftet haben, gerecht an so das auch wir mit diesen hohen Lebenserhaltungskosten noch ein lebenswertes Leben
leben können? Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Freundliche Grüße
Detlef P.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Bedenken hinsichtlich einer gerechten Rente gut verstehen.

Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist lohn- und beitragsbezogen und folgt daher grundsätzlich den Löhnen. Damit wird sichergestellt, dass die Rentnerinnen und Rentner an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.

Das bedeutet grundsätzlich auch: Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 bleibt mit 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten zwar aktuell hinter der Inflation zurück, aber auch die Beschäftigten mussten Reallohneinbußen hinnehmen. Zudem ist dies nur eine Momentaufnahme. Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts seit 2012, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die Preise nur um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. Aktuell abgeschlossene Tarifverträge sehen durchaus beachtliche Lohnerhöhungen vor. Sie werden sich dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.

Des Weiteren bitte ich zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Die Beitragssätze zur Krankenversicherung treffen Arbeitnehmer und Rentenbezieher gleichermaßen. Wenn die Rentenbeziehenden nicht nur an der Lohnentwicklung teilhaben, sondern darüber hinaus noch einen Inflationsausgleich erhalten würden, müssten die Versicherten die damit verbundenen Mehrausgaben durch höhere Beiträge aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten führen.

Zudem hat die Bundesregierung etwa mit der Energiepreispauschale oder der Strom- und Gaspreisbremse Maßnahmen ergriffen, die auch für Rentnerinnen und Rentner zielgerichtete Entlastungen zur Abmilderung der Preissteigerungen mit sich bringen.

Dennoch werden wir die Entwicklungen sorgfältig beobachten und gegebenenfalls handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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