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Hubertus Heil
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Frage von Regina J. •

Wann tun Sie endlich was für die Rentner? Wann denken Sie an die “ Sozialdemokratische Gerechtigkeit “?

Sehr geehrter Herr Heil,
mit Verwunderung nehme ich Woche für Woche die parteipolitischen Kommentare und Vorhaben wahr, die meine Politikverdrossenheit weiter erschüttern. Wann gehen Sie endlich mal das Versprechen an die Rente zu reformieren.
WANN KEHRT DENN DIE “SOZIAL DEMOKRATISCHE GERECHTIGKEIT “ ein.
Wann werden denn alle gleich behandelt? Freiberufler, Beamte (auch Politiker) sollten ins
Rentensystem einzahlen und sich nicht nur bedienen!!!
Beamte bekommen Zahlungen (Weihnachtsgeld für Pensionisten und deren Ehefrauen- Inflationsausgleich-Krankenkassenzuschüsse/Beihilfe plus Pensionserhöhungen die weit weg von den Rentnern sind die das alles alleine finanzieren.
An alle wird gedacht nur nicht an Rentner*innen (ps: wir werden immer mehr und die nächste Wahl kommt auch).
Warum und weshalb das alles nicht geht hat vor kurzem Ihr Parteigenosse Herr Scholz versucht zu erklären und sich damit weiter in den Bereich der Lächerlichkeit begeben.
Regina J-E

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Unser Anliegen ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands derzeit finanziell stabil aufgestellt. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2018 bei 18,6 Prozent und das Rentenniveau liegt ebenfalls stabil bei gut 48 Prozent. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau allerdings nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen als bei einem stabilen Niveau. Daher soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent gesichert werden, um so auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken. Mit dem am 29. Mai 2024 im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II wird die Bundesregierung die Renten in Deutschland auch für die Zukunft stabil halten.

Dazu wird die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent mit dem Einstieg in die teilweise kapitalgedeckte Finanzierung für die gesetzliche Rentenversicherung durch die Gründung der Stiftung Generationenkapital verbunden.

Das dauerhafte Rentenniveau von 48 Prozent ist ein zentrales Versprechen im Hinblick auf eine verlässliche Rente an die kommenden Generationen. Neben den Beiträgen und Bundeszuschüssen wird das Generationenkapital ein weiteres Standbein der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Mit den Erträgen des Generationenkapitals soll perspektivisch der Anstieg des Beitragssatzes gedämpft werden.

Für Fragen zur Anpassung der Beamtenversorgung des Bundes ist nicht mein Ministerium, sondern das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zuständig. Zur Inflationsausgleichsprämie für Pensionen hat das BMI den Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes wie folgt erläutert: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Eine Erhöhung der Tarifentgelte erfolgte dafür im Jahr 2023 nicht mehr, sondern erst wieder im März 2024. Die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes werden regelmäßig – wie auch dieses Mal vorgesehen – zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen. Mit Blick auf die alimentatorischen Grundsätze der Beamtenversorgung wird dies wiederum anteilig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze, auch auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Hierdurch profitierten im Jahr 2023 auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Inflationsausgleichsprämie. Ohne diese Übertragung würden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Jahr 2023 jedoch weder eine Anpassung der Versorgungsbezüge noch eine Sonderzahlung erhalten. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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