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Hubertus Heil
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Frage von Wolfgang S. •

Wann setzen Sie die EU-Mindestlohnrichtlinie um oder warten sie bis Ende der Frist im November oder wollen sie diese nicht umsetzen?

Sehr geehrter Herr Heil,

Viele Politiker und auch unser Bundeskanzler sehen die Erhöhung vom Mindestlohn als nicht in Ordnung an. Warum setzen Sie dann die EU-Richtlinie nicht in nationales Recht um.
Die Mindestlohnkommision hat bereits angekündigt die VORGABEN NICHT ZU BERÜCKSICHTIGEN, also müssen sie die Vorgaben z.B.Mindestlohn mind. 60% des Medianslohn (Armutsgrenze) ins Gesetz aufnehmen.
Alle Politiker reden immer sie wollen höhere Löhne damit z.B. die Rente sicherer wird. Zwischen Reden und dann etwas sinnvolles tun Klaft eine riesige Lücke. Bitte ändern.
MFG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. S.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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