Wann nehmen sie das Gesetz über die Erwerbsminderungsrente und die Reform zurück,die absolut nicht sozial ist,und kranken Menschen nicht hilft.
Hallo Herr Heil!
Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt,wurde natürlich abgelehnt,Reha beantragt abgelehnt,warum macht man es kranken und behinderten das Leben so schwer eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Und warum dürfen sich die Rentenversicherung wie Gott auf führen? Habe doch genug Steuern und Versicherung bezahlt,auch die Ausbildung die sie genossen haben sind von den Steuern die ich erwirtschaftet habe mit bezahlt worden! Dafür habt ihr das rentengesetzt so reformiert,das es fast unmöglich ist eine Rente wegen Krankheiten zu bekommen!
Geht man so mit kranken Menschen um? Wie heißt es im rentengesetzt ( Ein Netz für alle Fälle) aber wohl eher ein Strick für alle Fälle?! Warum macht ihr Arme noch ärmer?
Dachte immer SPD steht für sozial? aber leider habt ihr bis jetzt nur die Leute noch ärmer gemacht .
Habt ihr Mal nachgedacht was ihr damit angerichtet habt? Aber ihr habt ja eure Pensionen sicher,die wir bezahlen mit abschlägen und abgelehnte Renten.
Danke Herr Heil!
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe (z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) werden dann geleistet, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, ist vom zuständigen Rentenversicherungsträger im Einzelfall zu prüfen. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist es von seiner Aufgabenstellung her verwehrt, die Entscheidungen dieser Stellen abzuändern, aufzuheben oder anderweitig Einfluss auf die Entscheidungen oder das Verfahren zu nehmen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass im Einzelfall bei der Entscheidung nicht alle Aspekte angemessen berücksichtigt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers einzulegen. Soweit Sie die Entscheidung weiterhin nicht nachvollziehen können, haben Sie zudem die Möglichkeit, diese durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie Knappschaft-Bahn-See ist das Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, zuständig. Die Aufsicht über die regionalen Versicherungsträger führen die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil