Wann ist mit einer Umsetzung der weiteren Schritte zur Abschaffung der Doppelbesteuerung bei Bestandsrentnern zu rechnen
Sehr geehrter Herr Heil,
in der Anhörung zum Wachstumschancengesetz am 14.11.2023 im Deutschen Bundestag wurde zum Thema Rentendoppelbesteuerung ein Gutachten erörtert, in dem zusätzlich zu der Streckung des Übergangszeitraums zur vollen Besteuerung der Altersrenten bis 2058 ein Baustein 2 mit einem typisierten Rentenfreibetrag und ein Baustein 3 als antragsgebundene Einzelfallprüfung vorgeschlagen wurde, um eine doppelte Besteuerung von Renten bei Bestandsrentnern zu verhindern.
Wann ist mit einer Umsetzung der weiteren Schritte zur Abschaffung der Doppelbesteuerung bei Bestandsrentnern zu rechnen, und angefochtene Steuerbescheide von der Finanzverwaltung geändert werden können?
Vielen Dank im Voraus
Christoph P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Rentenbesteuerung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das BMF.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB