Wann fällt die Hinzuverdienstgrenze/Ruhensregelung für pensionierte Berufssoldaten weg?
Zum 01.01.2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für Rentner, welche das Lebensalter zur gesetzlichen Altersrente noch nicht erreicht haben so deutlich angehoben, dass diese faktisch nicht mehr existiert.
Vor dem Hintergrund des von allen Seiten beklagten Fachkräftemangels stellt sich die Frage wann eine wirkungsgleiche Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für ehemalige Berufssoldaten erfolgt. Dieser Personenkreis wird auf Grund der besonderen Altersgrenze regelmäßig früh in den Ruhestand versetzt. Bis zum erreichen der Altersgrenzen für den Polizeidienst (61 Jahre) ist die Ruhensregelung bereits ausgesetzt. Ab erreichen dieses Lebensalters jedoch wird erneut eine Hinzuverdienstgrenze bis auf 100% der Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge wirksam.
Speziell dieser Personenkreis verfügt regelmäßig über Berufsausbildungen in dringend benötigten Bereichen. Zudem sind ehemalige Berufssoldaten genauso von Preissteigerungen betroffen und zudem ohne Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Bundesregierung hat die Auswirkungen der Reform der Hinzuverdienstgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beamte und Soldaten geprüft. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderungen im Bereich der Beamten- und Soldatenversorgung erforderlich sind.
Eine ausführliche Antwort zum Thema hat meine Kollegin Bärbel Bas bereits hier veröffentlicht: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/wann-wird-die-hinzuverdienstgrenze-fuer-pensionierte-berufssoldaten-aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil