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Frage von Werner R. •

Sind die Nebeneinkünfte unserer "Volksvertreter" steuerpflichtig, und erhalten diese dadurch auch die Energiepauschale? Angeblich erhalten die Politiker diese aufgrund ihrer normalen Einkünfte nicht!??

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2022.

Ja, die Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind steuerpflichtig und unterliegen damit auch der Einkommenssteuerpflicht, womit sie qualifiziert sind, die Energiepreispauschale über ihre Nebeneinkünfte geltend zu machen. Dadurch, dass die 300 Euro über das zu versteuernde Einkommen ausgezahlt werden richtet sich der auszuzahlende Wert natürlich nach der Höhe des Gehalts. Natürlich bleibt bei einem niedrigen Einkommen wesentlich mehr von der Energiepauschale über, als bei einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen.

Da ich persönlich aber keine Nebeneinkünfte zu verzeichnen habe, steht mir durch meine Position als Bundestagsabgeordneter und als Bundesminister für Arbeit und Soziales auch nicht die Energiepreispauschale von 300 Euro im September zu. Die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.

Generell haben wir dieses Entlastungspaket für Menschen hervorgebracht, die diese Krise besonders hart trifft und deswegen dringend entlastet werden müssen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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