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Hubertus Heil
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Frage von Gisela A. •

Seit Jahren ist kein Geld für Rentner in den Staatskassen. Woher kommt plötzlich das Geld für Geflüchtete.

Sehr geehrter Herr Heil,
seit Jahren ist kein Geld für Rentner in den Staatskassen. Da ist doch die Frage erlaubt:
Woher kommt das Geld ca. 64 Milliarden für Geflüchtete. Warum war und ist kein Geld für Erwerbsminderungsrenter vorhanden? Um hier die Abschläge zu streichen, wären lediglich ein Milliardenbetrag in 1 stelliger Höhe nötig.
Spielen Rentner in den Bundestagsdebatten keine Rolle mehr?

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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben die Rentnerinnen und Rentner durchaus im Blick. Zum Beispiel haben wir gerade erst eine Verbesserung für die Erwerbsminderungsrenten beschlossen, die ab dem 1. Juli 2024 wirksam wird. Diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten einen pauschalen Zuschlag zur Rente unabhängig von der normalen Rentenerhöhung. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Insgesamt werden rund drei Millionen Menschen von dieser Erhöhung profitieren. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten zum 1. Januar 2023 aufgehoben und für Erwerbsminderungsrenten angepasst werden. Seitdem können Erwerbsminderungsrenten unter Berücksichtigung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Mit dem Rentenpaket II, das am 5. März dieses Jahres vorgestellt wurde, sorgen wir darüber hinaus dafür, dass das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent stabilisiert wird, die Renten so auch weiterhin mit den Löhnen steigen und das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht angehoben wird.

Es ist richtig, dass sich der Bund an den gesamtstaatlichen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen beteiligt. Durch Anpassungen bei der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz zwischen Bund und Ländern entlastet der Bund die Länder. Diese Kostenbeteiligungen erfolgen über zusätzliche Umsatzsteueranteile, so dass sie den Länderhaushalten in Form von Umsatzsteuereinnahmen zufließen. 

Allerdings beeinflusst dies nicht das Rentensystem. Grund dafür ist, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit beruht. Die Höhe der Rente richtet sich daher in erster Linie nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Die gesetzliche Rente ist damit - anders als die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder die Sozialhilfe - eine Versicherungsleistung, die mit der jährlichen Anpassung der Lohnentwicklung folgt.

Zudem lassen Sie mich eines ganz klar sagen: Ich halte ich es für gefährlich, unterschiedliche Gruppen in der Gesellschaft, z.B. Rentnerinnen und Rentner und Geflüchtete, gegeneinander auszuspielen. Eine solidarische Gesellschaft darf niemanden im Stich lassen, der in Not geraten ist, und muss gleichzeitig diejenigen im Blick behalten, die ihren Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Das tun wir.

Mit freundlichen Grüßen,
Hubertus Heil, MdB

 

 

 

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