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Hubertus Heil
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Frage von Ilona S. •

Sehr geehrter Herr Hubertus Heil, eine Frage die sehr viele Opfer der politischen Verfolgung der ehem. DDR beschäftigen. Wann wird die Opferrente im Jahr 2024 dem Inflationsausgleich angepasst?

Im 2019 war die letzte Erhöhung, und seitdem sind fast fünf Jahre vergangen.
Man das Sie Ihr Versprechen einhalten, denn die Opfer haben für die Freiheit gekämpft.
Es reicht nicht aus nur "an politischen Veranstaltungen teilzunehmen sondern sich auch dementsprechend für die Opfer einzusetzen und zu unterstützen.
Hoffe auf eine baldige positive Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

I. S.

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Opfer von Gewalttaten haben bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 unter anderem eine monatliche Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhalten. Diese wurde jährlich entsprechend dem Prozentsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung geändert hat.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Auch hier werden die Entschädigungszahlungen, unter anderem die monatliche Entschädigungszahlung, entsprechend angepasst.

Sollten Sie mit der „Opferrente“ nicht die Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem OEG beziehungsweise SGB XIV gemeint haben, sondern die Entschädigung für Opfer der SED-Diktatur, so weise ich darauf hin, dass hierfür das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist. Für eine fachliche Antwort sollten sie sich daher direkt an das BMJ wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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