Sehr geehrter Herr Heil,Frage:Warum wird nicht einfach ,der städtische Wohnungsbau ,nicht einfach wieder verstaatlicht ?
Grund dafür ist:Das Mieter/innen einfach wieder mehr mietrechte haben und nicht einfach Sachen bezahlen sollen ,die von Firmen nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht aus geführt werden.Und zu hohe Nachzahlungen u.mieterhohen führen.Grade bei Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen.Darum wehre es besser den Wohnungsbau wieder zu Verstaatlichen,damit diese Mieter/innen nicht in Mietschulden Fallen oder sehr hohe Nachzahlungen und vermehrte Wohnungslosigkeiten geraten.Was einige Vermieter/innen betreiben ,ist nicht die Armut von Mieter/innen zu bekämpfen ,sondern weiter voran zu treiben und auf der anderen Seite Firmen reich zu machen ,die zu einem nicht laufen oder schulden haben .Und sie sich einfach als Hauswart ausgeben .Und diese F.studio u.elektro Firma erfüllen ihre Aufgaben als Hauswart nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht,aber den Mieter/innen hohe Rechnungen in B/NK Abrechnungen stellen.
Sehr geehrter Herr N.
das deutsche Mietrecht räumt den Mieterinnen und Mietern eine starke rechtliche Stellung ein und die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den dafür zuständigen Ländern in den letzten Jahren dafür eingesetzt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Eine komplette Verstaatlichung des städtischen Wohnungsbaus ist hierfür aus meiner Sicht weder sinnvoll noch nötig, zumal sie finanziell nicht umsetzbar wäre.
Um gegen steigende Mieten vorzugehen, hat die SPD-Bundestagsfraktion im Sommer 2023 weitere Reformvorschläge gemacht, die über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinausgehen.
So sollen Mieten in angespannten Wohnlagen in den kommenden drei Jahren nicht um elf, sondern um maximal sechs Prozent steigen dürfen. Indexmietverträge, die derzeit an die Inflationsrate gekoppelt sind, sollen danach künftig an die Entwicklung der Nettokaltmieten geknüpft werden. Zudem fordert die SPD klarere Regeln für kurzzeitige Vermietungen und möblierte Wohnungen, denn damit können Regelungen des geltenden Mietrechts umgangen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB