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Hubertus Heil
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Frage von Bruno M. •

Sehr geehrter Herr Heil, wieso werden mir bei einer Rente mit 63 Jahren 14,4 % abgezogen wo ich doch mit 65 als Langzeiteinzahler ohne Abzüge gehen kann?

Also müsste ich auch lediglich zwei Jahre abgezogen bekommen und nicht vier. Ich bin 1965 geboren und habe mit 14 Jahren mit arbeiten begonnen, und bis jetzt durchgearbeitet. Halten Sie dass für gerecht ?

Mit freundlichen Grüßen
Bruno M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist unser Anliegen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gerecht behandelt werden.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht zwar einen abschlagsfreien Rentenbeginn schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Die Ermittlung von Abschlägen erfolgt in der gesetzlichen Rentenversicherung aber grundsätzlich im Hinblick auf die Regelaltersgrenze. Bei ab 1964 Geborenen wird diese mit 67 Jahren erreicht. Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will, muss demnach Abschläge akzeptieren, die sich in ihrer Höhe an der jeweils maßgeblichen Regelaltersgrenze bemessen. Dies gilt unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Vollendung des 63. oder 65. Lebensjahres bereits 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Dabei handelt es sich um eine Gleichbehandlung aller Versicherten, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Beitragsjahre. Das Privileg der besonders langjährig Versicherten äußert sich allein in der Möglichkeit des abschlagsfreien Rentenbeginns bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine Kombination beider Varianten, d.h. ein späterer Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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