Sehr geehrter Herr Heil ,wichtig:meine Anfrage an sie dürfen mess und Ablesedienste ,die Betriebs und Nebenkostenabrechnungen für Vermieter/innen erstelle ,Posten doppelt abrechnen?
Denn es kann nicht sein das ich in der Betriebs und nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021/22 ,als alleinstehende Person(1 Raum Wohnung),doppelt Müllgebühren,Gartenpflege sowie Schnee und glateisbeseitigung bezahlen soll.Die Stadtwerke entsorgen den Müll,und die Firma Putzteufel aus Thüringen Grünanlagen/Gartenpflege aus führen sowie die Schnee und glateisbeseitigung,(seit Jahren).Da kommt ein Dienstleistungen Service,(angeblicher Hauswart)führt keine Müllentsorgung durch,"Müll abfahren,er führt keine Gartenpflege durch ,wie Rasen mähen ,Äste abschneiden die über Gewehr hängen,kein Beete werden gemacht ,aber er rechnet dafür Leistungen ab.Es ist ein DDR Wohnblock und es befinden sich keinerlei Müllschlucker darin.Jeder Mieter/innen muss seinen Hausmüll,selbst an der Mülltonne entsorgen.Diese doppelt abgerechnete Posten zu unterschiedlichen Preise..Frage doppelte Berechnung der der Posten zulässig oder nicht?Es ist eine gewinnabschopfung.Somit Einführung der Übergewinnsteuer.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank, dass Sie sich erneut an mich wenden.
Da ich Ihnen auch bei dieser Frage keine konkrete Rechtsberatung geben darf, kann ich Ihnen auf diese Frage nicht antworten. Ich bitte Sie deshalb bei Fragen zu einer intransparenten Nebenkostenabrechnung den Mieterschutzbund oder die Verbraucherzentrale zu konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil