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Hubertus Heil
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Frage von Helmut S. •

Sehr geehrter Herr Heil, warum ist die Renterhöhung prozentual? Meine Altersrente von 900 € erhöht sich bei 5% um 45 €, bei denjenigen, die 1500 € bekommen erhöht sie sich um 75 €.

Ständig wird von der Einkommensschere gesprochen, die immer weiter auseinander klafft.
Aber auch hier wird nichts dagegen unternommen!
Mein Benzin, meine Lebensmittel, meine Fernsehgebühren usw. steigen genau so wie die des Feudalrentners, der 1800 € oder noch mehr bekommt. Warum?
Für eine kurze, aussagkräftige Erklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen:
Helmut S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich möchte Ihnen gerne erläutern, warum ich den Vorschlag einer Rentenanpassung mit einem Festbetrag nicht befürworten kann.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Je mehr und höhere Beiträge geleistet wurden, desto höher ist damit auch die Rente. Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Die gesetzliche Rente ist damit – im Unterschied zur Grundsicherung für Arbeitsuchende oder zur Sozialhilfe – eine Versicherungsleistung, die weder bedarfsorientiert noch bedürftigkeitsabhängig ist. 

Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten) mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten. Im Zeitablauf würde sich damit die Rentenhöhe zum Nachteil der Beitragszahler verschieben, die mehr Beiträge eingezahlt haben. Deren Rentenbetrag würde dann nicht mehr ihrer Beitragsleistung während des Erwerbslebens entsprechen. Dies würde dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, weil der Zusammenhang zwischen Vorleistung und Leistung, Beitrag und Rente aufgelöst würde. 

Mit einer Rentenanpassung um einen Festbetrag würden geringe Renten also im Vergleich zu höheren Renten bessergestellt. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, wie zum Beispiel in der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Altersversorgung. Zudem sind weitere Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt. Aus einer niedrigen Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Einkommen geschlossen werden. Die Anpassung um einen Festbetrag würde also auch diejenigen besserstellen, die zwar eine geringe gesetzliche Rente bekommen, insgesamt aber über vergleichsweise hohe Alterseinkünfte verfügen. Daher würde Ihr Vorschlag im Ergebnis nicht zielgenau diejenigen Rentnerinnen und Rentner besserstellen, die durchschnittlich über geringe Gesamteinkünfte im Alter verfügen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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