Sehr geehrter Herr Heil, warum gehen Sie nicht mit gutem Beispiel voran und stoßen endlich die überfällige Änderung zum verpflichten von Beamten in die Rentenversicherung einzuzahlen?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir werden in Deutschland darüber diskutieren, wie wir langfristig weitere Gruppen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen. Aus diesem Grund bin sehr froh, dass sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine Altersvorsorgepflicht für alle neuen Selbstständigen einzuführen. Dabei haben wir Personen im Blick, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen. Dies gilt derzeit für die meisten selbstständig Tätigen, denn nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind heute schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (z. B. Handwerker*innen, Künstler*innen und Publizist*innen). Mit einer Altersvorsorgepflicht könnten wir heute bestehende Sicherungslücken für die Betroffenen schließen.
In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung. Je nach konkreter Ausgestaltung die Einbeziehung aller Personen in die gesetzliche Rentenversicherung zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der Rentenkasse führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Renten- und Rehabilitationsansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden.
Hinzuweisen ist zudem auf einen Aspekt, der bei der Diskussion nicht übersehen werden sollte: Zwar spricht insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten einiges für eine Einbeziehung der Beamt*innen, Abgeordneten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass es künftig immer weniger Beitragszahler und immer mehr, zudem immer älter werdende Leistungsbezieher*innen geben wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB