Sehr geehrter Herr Heil, ist es richtig, dass das Anlegen in Aktien bzgl der Rentenversicherung verschoben wurde? Wie geht es diesbezüglich weiter, um die Renten auch zukünftig zu sichern?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 18. März 2022. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich im sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass alle Leistungen in einem Zeitraum unmittelbar aus den Beitragseinnahmen sowie den Zuschüssen des Bundes für denselben Zeitraum finanziert werden. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, ist der Beitragssatz entsprechend anzupassen. Lediglich eine Nachhaltigkeitsrücklage, derzeit in Höhe von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben, wird zur Verstetigung der Beitragssatzentwicklung und zum Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen gebildet. Defizite oder Überschüsse der Einnahmen gegenüber den Ausgaben eines Jahres führen zur Veränderung der Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist nach den gesetzlichen Vorschriften liquide anzuliegen, eine Anlage in Aktien erfolgt dabei nicht.
Nach dem Koalitionsvertrag ist beabsichtigt, zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusteigen. Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu soll in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zugeführt werden. An der Umsetzung wird derzeit gearbeitet.
Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil