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Hubertus Heil
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Frage von Monika H. •

Sehr geehrter Herr Heil, ich hoffe, auch die haben gestern durch die Nachrichten zur Kenntnis genommen, wie es aktuell unseren Rentnern in unserem Land geht. Wie können Sie kurzfristig Abhilfe schaffe

schaffen? Die Zahlen sind erschreckend.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei einem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben infolge Alters oder Erwerbsminderung eine Lohnersatzleistung und den Hinterbliebenen eine Unterhaltsersatzleistung zu gewährleisten. Als beitragsfinanziertes Versicherungssystem ist es nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, losgelöst von der Vorleistung an Beiträgen Leistungen zur Absicherung des Existenzminimums oder Lebensstandards zu erbringen. Denn die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in erster Linie abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der versicherten Entgelte.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein Bedarfsdeckungssystem und sie wäre auch ohne ihre Funktionsfähigkeit zu gefährden nicht in der Lage, zusätzliche sozialpolitische Aufgaben zu erfüllen, wie z. B. die Abdeckung des individuellen Bedarfs von Personen, die der gesetzlichen Rentenversicherung - aus welchen Gründen auch immer - nur kurze Zeit angehört oder nur sehr geringe Beiträge entrichtet haben. Stattdessen greift die Sozialhilfe als Netz des sozialen Sicherungssystems, wenn der Lebensunterhalt trotz vorhandenen Einkommens nicht bestritten werden kann. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist - als Teil der Sozialhilfe - eine Leistung, die für hilfebedürftige ältere Personen ab Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab dem 18. Lebensjahr den grundlegenden Lebensunterhalt sichert. Die Leistung ist bedarfsabhängig und wird deshalb in der Regel nur dann erbracht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und deren Ehegatten sowie Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausreicht, um den individuellen Bedarf abzudecken.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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