Sehr geehrter Herr Heil, ich habe eine Frage zum Arbeitsschutz. Warum sind Menschen im Büro vor Hitze zu schützen aber Fahrer oder Paketdienste im Fahrerraum nicht?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Beschäftigte in Deutschland unterliegen grundsätzlich dem gleichen gesetzlichen Schutz, egal an welchem Ort sie arbeiten. Es ist jedoch so, dass die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht in Transportmitteln gilt, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden (§ 1 Absatz 2 Nr. 2 ArbStättV). Dies entspricht den EU-rechtlichen Vorgaben. In der ArbStättV und ihren abgeleiteten Arbeitsschutzregeln sind die von Ihnen angesprochenen Temperaturvorgaben für alle unter die Verordnung fallenden Arbeitsstätten geregelt, jedoch aus obigen Gründen nicht für die besagten Transportmittel.
Das höherrangige Arbeitsschutzgesetz enthält jedoch unabhängig davon für alle Arbeitgeber die allgemeine Pflicht, angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu treffen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, zu deren Durchführung jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, sind Hitzebelastungen des Fahrpersonals zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies kann z.B. die Ausstattung der Fahrzeuge mit Klimaanlagen sein. Arbeitgeber haben darüber hinaus auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (§ 618 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Auch aus meiner Sicht sind Anpassungen des Arbeitsschutzrechtes zum Schutz von Beschäftigten vor den Auswirkungen des Klimawandels zur Diskussion zu stellen. Sie sind daher auch aktuell Gegenstand des Programms „Arbeit sicher und gesund“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. In Fachdialogen werden dort mit Expertinnen und Experten Defizite identifiziert und Lösungsoptionen entwickelt. Zudem beschäftigt sich aktuell die Koalition mit der Novelle des Postgesetzes. Auch im Rahmen dieser Diskussion spielen die Arbeitsbedingungen von Paketboten und Paketbotinnen eine wichtige Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB