Sehr geehrter Herr heil, frage:wehr soll eigentlich die glasfaser Anschlüsse, im hausflur bezahlen? (Internet Anschluss)
Denn ich habe keine Internet Firma beauftragt oder Vermieter, die einen glasfaser Anschluss legen sollten. Und zum anderen habe ich auch keine Vertrag mit einer internet Anbieter firma geschweige mit dem Vermieter abgeschossen. (keine Verträge). Frage:Durfen diese vermieter/innen die glasfaser Anschluss Kosten, auf mieter/innen umlegen die kein Internet Anschluss Vertrag abgeschossen haben? Dürfen vermieter/innen diese Internet Anschluss kosten im hausflur auf die Betriebs und nebenkostenabrechnungen umlegen und somit kräftig mietsteigerungen vor nehmen, die keinen Vertrag abgeschlossen haben? (glasfaser /Internet) Die Unkosten für glasfaser/internet Nutzung sind viel zu teuer, jährlich 600 Euro, zudem der sehr hohe stronverbrauch/Anschluss kosten/Laptop ca. 1000 Euro und die Kosten zusatz Gerät. Dieses Geld habe ich nicht, geringfühgigen Einkommen. Ich habe ein Smartphone seit 3 Jahren mit aufladbare Karte monatlich 15 Euro Flatrate, Internet Nutzung u. Telefonieren kostenlos.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Um die Digitalisierung in Deutschland weiter voranzutreiben und schnell viele Regionen partizipieren zu lassen, brauchen wir den Glasfaserausbau. Für viele private Haushalte und Unternehmen ist ein Glasfaseranschluss und damit schnelles Internet ein wichtiges Argument bei der Wahl des Wohn- oder Geschäftsortes.
In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass die Umlage der Kosten des Glasfaseranschlusses von Vermieter*innen auf Mieter*innen pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen darf (nicht 600 Euro). Diese monatlichen Kosten von 5 Euro erscheinen dann auf Ihrer Betriebskostenabrechnung, die für maximal fünf Jahre (in Ausnahmefällen neun Jahre) verlangt werden können.
Hierdurch wurde die 40 Jahre alte TV-Umlage abgeschafft, die in der jüngeren Vergangenheit dazu geführt hat, dass teilweise bereits abgegoltene Investitionskosten immer noch über die Betriebskostenabrechnung stillschweigend umgelegt werden konnten. Diese Möglichkeit endet allerspätestens am 1. Juli 2024, bis dahin gilt eine Übergangsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil