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Hubertus Heil
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr, Heil, frage:wehr bekommt den Heizkostenzuschuss?

Frage:Stehen auch burger/innen mit einem geringfühgigen Einkommen Heizkostenzuschuss zu, "wie zum Beispiel Geringverdiener, Studenten, Familien mit Kinder u. Rentner/innen, die keinerlei, Sozialleistungen erhalten? Frage:Stehen burger/innen mit einem geringfühgigen Einkommen, die keinerlei, Sozialleistungen bekommen, Geringverdiener, Studenten, Familien mit Kinder, und rentner/innen, auch Wohngeld, in Bundesland Thüringen zu? Wann werden die Sanktionen, teurungsraten der Miet, Strom, Gas, Öl, Lebensmittel Konzerne beendet? Und wann werden die borsenpreise /preistreibereien beendet? (auf grundnahrungsmittel, Mieten, Strom, Gas, Öl, u. s. w..Preise gesenkt) Wann werden die Mieten eingefroren und von der Inflation abgekoppelt? Wann werden generell, die Inflationen beendet? Amsonsten gibt es noch mehr alters/kinderarmut, in unser Land. Weil niemand von den geringfühgigen Einkommen, noch Geld sparen kann. Meine Meinung dazu. Vielen herzlichen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand.

Im Verlauf des letzten Jahres haben wir alles dafür getan, dass Energie bezahlbar geblieben ist und alle gut durch den Winter gekommen sind. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro haben wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher*innen sowie für Unternehmen abgefedert und niemanden allein gelassen. Um Ihre Frage zu beantworten: Natürlich haben wir dabei auch Menschen mit kleinen Einkommen entlastet, die keine Sozialleistungen beziehen. Zu den zahlreichen Maßnahmen zählen u.a. die Energiepreispauschale (EPP) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die EPP für Rentner*innen, aber auch der von Ihnen angesprochene Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger*innen, Azubis und Studierende sowie Erhöhungen des Wohngelds. Durch Erhöhungen des Kindergelds, des Kinderzuschlags und der Kinderfreibeträge ab Januar 2023 entlasten wir außerdem gezielt Familien.

Eine ausführliche Liste aller Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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