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Hubertus Heil
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Frage von Ursula D. •

Sehr geehrter Herr Heil, aufgrund welcher Berechnungsgrundlage wird der Zuschlag für die Erwerbsminderungsrente angewandt. Auf die Höhe der Bezüge zum 1.Juli 2024, oder zum Zeitpunkt der Bewilligung.

MfG U.D.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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