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Hubertus Heil
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Frage von Horst K. •

Rente: Was ist daran fair? Siehe Ergänzungen.

Sehr geehrter Herr Heil,
in einem Interview haben Sie sich wie folgt geäußert
Heil: Zum anderen ist es nur fair, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Heil: Nochmal: Die Rente mit 63 gibt es schon heute nicht mehr. Ich bin für flexible Übergänge in den Ruhestand.

Sie finden es also fair, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können
und Sie sind für flexible Übergänge in den Ruhestand.

Ich bin 1964 geboren und werde in 2024 >> 60 Jahre alt und ich erreiche in 2024 >> 45 Arbeitsjahre.
Mit Alter 63 und dann 48 Arbeitsjahren könnte ich aktuell in Rente gehen - allerdings mit einem Abschlag von 14,4 % auf die Rente. Eine Glasklare Rentenkürzung. Ein Tritt in den... zum Abschied!

Was ist daran Fair? Was ist daran Flexibel?
Es ist noch nicht mal ein Anreiz, es ist ein Zwang weiterzuarbeiten >> bis zum 65. Lebensjahr und dann 50 Jahren Arbeit. Offiziell Jahrgang 1964 bis zum 67. Lebensjahr und dann 52 Jahren Arbeit.

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Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ein Renteneintritt vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenzen ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn 45 Jahre und länger gearbeitet wurde. Ein abschlagsfreier Renteneintritt mit – wie in Ihrem Fall – 60 Jahren würde zu finanziellen Belastungen für die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft führen, da jede vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente die Rentenlaufzeit grundsätzlich um den Zeit-raum der vorzeitigen Inanspruchnahme verlängert und so zu einem entsprechend höheren Rentenvolumen führt. 

In diesem Zusammenhang möchte ich aber klarstellen, dass es mit mir keine An-hebung des Renteneintrittsalters geben wird und wer 45 Beitragsjahre hat, kann auch zukünftig weiterhin zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Das ist fair und leistungsgerecht. Daran wird nicht gerüttelt. Eine Absenkung des Renteneintrittsalters kann angesichts der demographischen Entwicklungen und der damit einhergehenden Belastungen für die Rentenversicherung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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