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Hubertus Heil
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Frage von Brigitte F. •

Meine Frage vom 14.08.2023 haben Sie mit Ihrer Antwort vom 08.11.2023 nicht abschließend beantwortet. Es geht um den Inflationsausgleich für die "normalen" Rentenbezieher. Warum werden diese Rentner nicht angemessen entlastet?

Ich kann Ihnen nicht folgen mit Ihrer Aussage, dass die RentnerInnen ja zielgerichtet entlastet werden mit der Energiepreispauschale 2022 und der Strom-und Gaspreisbremse. Diese Maßnahmen haben alle anderen Einkommensbezieher auch erhalten bzw. werden entlastet. Auch die gut verdienenden Einkommensbezieher, auch die Pensionäre und Abgeordneten...
Für die Menschen mit geringem Einkommen ist das eine Klatsche.
Das heißt niun also, dass u.a. die Pensionäre den Inflationsausgleich aus Steuergeldern finanziert bekommen, also auch aus meiner Steuer, die ich auf meine Rente zahlen muss. Das ist krank.
Sie merken, ich bin sehr verärgert. Und ich bin mit dieser Meinung nicht allein.
Die jetzigen Rentner haben dieses Deutschland aufgebaut, aber haben keine Lobby in diesem Land.
Ich sehe keine gerechte Behandlung aller Bürgerinnen und Bürger und fühle mich allein gelassen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung bzw. Inflation wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt. 

Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt. Betrachtet man die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen aktuellen Rentenwerts langfristig, z.B. über einen Zeitraum von 2012 bis 2022, so beträgt der Anstieg im Westen insgesamt 26 Prozent, im Osten sogar 40 Prozent. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum sind die Preise um 20 Prozent gestiegen. Bei 1.000 Euro Rente lag die Rentenanpassung somit brutto um 63 Euro im Westen und um 198 Euro im Osten über der Inflation in diesem Zeitraum. 

Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, so dass eine Rentenanpassung der Lohnentwicklung folgend finanziert werden kann. Eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten – wie zum Beispiel eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner – könnte also nur über einen höheren Beitragssatz oder weitere Mittel des Bundes finanziert werden. Dies würde also entweder Beschäftigte und die Unternehmen zusätzlich belasten oder es müsste aus Steuermitteln aufgebracht werden. 

Zur Inflationsausgleichsprämie für Pensionen hat das hierfür zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes wie folgt erläutert: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Eine Erhöhung der Tarifentgelte erfolgte dafür im Jahr 2023 nicht mehr, sondern erst wieder im März 2024. Die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes werden regelmäßig – wie auch dieses Mal vorgesehen – zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen. Mit Blick auf die alimentatorischen Grundsätze der Beamtenversorgung wird dies wiederum anteilig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze, auch auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Hierdurch profitierten im Jahr 2023 auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Inflationsausgleichsprämie. Ohne diese Übertragung würden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Jahr 2023 jedoch weder eine Anpassung der Versorgungsbezüge noch eine Sonderzahlung erhalten. 

Von Ihren Steuern werden nicht nur die Kosten der Beamtenversorgung getragen, sondern auch die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. 2022 hat sich der Bund mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt. Die Kosten für die Beamtenversorgung für den unmittelbaren Bundesbereich (Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand) beliefen sich im gleichen Jahr auf rund 6,8 Mrd. Euro (einschließlich Hinterbliebenenversorgung).

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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