Laut Website des BMAS prüft „die Bundesregierung, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben…“ Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
„Es gibt Personengruppen, die von den bisherigen Entlastungsmaßnahmen noch nicht profitiert haben, zum Beispiel Bezieher von Übergangsgeld oder Vorruhestandsgeld. Die Bundesregierung prüft, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.“
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Bundesministerien haben gemeinsam geprüft, ob es Personengruppen gibt, die keinen Anspruch auf eine Energiepreispauschale oder eine Einmalzahlung zur Entlastung von gestiegenen Energiepreisen haben. Zu den Letzteren zählen die Einmalzahlung bei existenzsichernden Leistungen, bei Arbeitslosen-geld und Asylbewerberleistungen sowie der Heizkostenzuschuss I und II.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger bereits von mindestens einer der genannten Entlastungsmaßnahmen profitiert haben. Allerdings gibt es Einzelfälle, die bislang weder eine Energiepreispauschale noch eine sonstige Einmalzahlung bezogen haben. Die Schwierigkeit besteht darin, diese Einzelfälle valide zu identifizieren. Keiner Stelle liegen übergreifende Informationen vor, wer welche Leistungen bisher bezogen hat. Daher ist es nicht möglich, den Betroffenen gleichermaßen unbürokratisch und automatisch eine Einmalzahlung zu leisten, wie es bei den bereits ausgezahlten Leistungen möglich war. Es müsste vielmehr auf einer neuen gesetzlichen Grundlage ein verwaltungsaufwändiges Antragsverfahren eingerichtet und mit langen Bearbeitungszeiten für die Anspruchsprüfung gerechnet werden. Außerdem wäre ein umfassendes Kontrollverfahren erforderlich, um unerwünschte Doppelzahlungen zu vermeiden.
Zudem wurde festgestellt, dass mit den drei Entlastungspaketen und dem wirtschaftlichen Abwehrschirm in den letzten Monaten bereits auf breiter Ebene und sozial ausgewogen entlastet wurde. Nach den Energiepreispauschalen und den Einmalzahlungen wurde durch die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom mittlerweile eine zielgerichtete Entlastung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Betroffenheit erreicht. Durch die Einrichtung weiterer Härtefallprogramme sollen die teilweise unzumutbaren Mehrbelastungen für Privathaushalte, die nicht-leitungsgebundene Brennstoffe nutzen (zum Beispiel Heizöl, Pellets, Flüssiggas), zusätzlich abgefedert werden. Auf diese Weise werden die tatsächlichen Energiekosten aller Verbraucherinnen und Verbraucher gesenkt.
Diese Erkenntnisse wurden dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, der den Prüfauftrag erteilt hat, übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil