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Hubertus Heil
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Frage von Mikkeline B. •

Könnte mann den Mangel an Arbeitskräften, nicht durch eine Zusammenarbeit mit einem Gastarbeiter land ausgleichen (wie mit der Türkei in 1970)?

Sehr Geehrter Herr Heil, der mangel an Arbeitskräften macht sich für viele Menschen in Deuschland bemerkbar, und verringert den Wirtschaftswachstum. Wäre es da nicht eine optimale Lösung sich Gastarbeiter zu holen, zum Beispiel aus Griechenland und Spanien?
Ich würde mich über eine Antwort freuen :)

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für den Ausgleich von Fachkräften.

Wir befinden uns in einer Phase tiefgreifenden strukturellen Wandels, der auch weite Teile der Wirtschaft erfasst. Die voranschreitende Digitalisierung bringt einerseits neue Perspektiven und Chancen mit sich. Anderseits verändern sich Beschäftigungsfelder und Berufsbilder, teilweise verlieren bestehende fachliche Kompetenzen auch an Wert. Parallel wächst die ökologische Herausforderung des Klimawandels mit weitreichenden Auswirkungen auf Produktionsprozesse und Produkte. Damit Unternehmen auch künftig ihre Potenziale voll ausschöpfen können, verstärkt die Bundesregierung ihren Fokus auf Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um das Angebot an inländischen Fachkräften zu erhöhen.

Deutschlands Wirtschaft ist aber auch weiterhin auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Schon heute leisten Fachkräfte aus dem europäischen Ausland im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und tragen wesentlich zu einer Entspannung der Fachkräftesituation bei. Das Fachkräftezuwanderungsgesetz für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ergänzt diese Bemühungen und soll darüber hinaus helfen, gezielt Fachkräfteengpässe zu lindern, damit diese nicht zu einer Wachstumsbremse werden. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Gewinnung von Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung liegen.

Zwischen den von Ihnen angesprochenen EU - Staaten Griechenland und Spanien bestehen keinerlei Vermittlungsabsprachen. Die von mir schon erwähnte Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht auch für diese beiden Länder. Daher sind unser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland völlig frei in Ihrer Entscheidung.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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