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Hubertus Heil
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Frage von Christian K. •

Könnte für Beschäftigte Menschen in der Werkstatt für Behinderte Menschen nicht ein höheren Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB12 gewährt werden?

Sehr geehrter Herr Heil,

Ich Arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen und bekomme deshalb noch Aufstockend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung weil meine Erwerbsminderungsrente und der Lohn in der Werkstatt für Behinderte Menschen nicht ausreichend ist, jetzt wollte ich mal wissen ob es nicht eine Möglichkeit gibt für die Beschäftigten in der Werkstatt für Behinderte Menschen einen Einkommensfreibetrag in Höhe von 300€ zu gewähren im Leistungsbezug von SGB12.

Desweiteren wollte ich wissen ob auch nicht noch die Dauer der Gewährung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Gewährungszeitraum der Leistungen nicht auf 3 Jahre angehoben werden kann denn das würde nämlich kosten sparen wenn statt jährlich nur noch alle 3 Jahre einen Weitergewährungsantrag gestellt werden müsste.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir befinden uns gerade mitten in einer großen Diskussion darüber, wie die Werkstätten für behinderte Menschen weiterentwickelt werden können. Sowohl aus dem Koalitionsvertrag als auch aus den Ergebnissen der Staatenprüfung der Vereinten Nationen ergeben sich hierfür Handlungsbedarfe. Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können, sollen Menschen mit Behinderungen ein echtes Wahlrecht haben, wo und wie sie arbeiten möchten.

Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September 2023 einen Dialogprozess mit allen relevanten Akteuren gestartet, unter anderem mit Werkstatträte Deutschland. Es wurden erste Überlegungen auch im Bereich der Entlohnung diskutiert. Fragen, die den Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betreffen, sind ebenfalls im Dialogprozess einbezogen.

Bei der Weiterentwicklung der Entlohnung in den Werkstätten finden sich in den Diskussionen ganz unterschiedliche Vorschläge. Alle haben Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Vor einer gesetzgeberischen Umsetzung gilt es deshalb, umsetzbare und möglichst breit akzeptierte Lösungen zu finden. Deshalb werden die Ergebnisse des Dialogprozesses aktuell sorgfältig ausgewertet.

Mir ist wichtig, dass das Entgeltsystem in den Werkstätten für behinderte Menschen fair, wertschätzend, verständlich und transparent ausgestaltet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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