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Hubertus Heil
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Frage von Carola T. •

Kann ich Bürgergeld beantragen

Sehr geehrter Herr Heil
Da ich krank bin und im ruhenden Beschäftigungsverhältniss stehe.Mein Mann ist Rentner und wir zahlen keine Miete da wir ein eigenes Häuschen haben

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen stemmen kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld.

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.

Für weiterführende Beratungen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Jobcenters.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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