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Hubertus Heil
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Frage von Maria C. •

Ich habe 1980 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Mein AG hat es bezu-schusst. Jetzt zur Auszahlung soll ich ca 20% Krankenversicherung bezahlen. Wann werden Betriebsrenten vernünftig entlast?

Sehr geehrter Heil,
Ich finde es nur noch ungerecht. Einerseits soll man Altersvorsorge betreiben andererseits wird man nur bestraft. Hätte ich das Geld privat angelegt, hätte ich Zinsen bekommen und hätte Kapitalertragssteuer zahlen müssen. Jetzt nimmt man mir 20% meiner Ersparnisse für die Krankenversicherung. Es gibt zwar diese kleine Grenze auf die nichts gezahlt werden muss. Für alle Betriebsrentner aber ein Witz. Zumal wir auf die Beiträge bereits jahrelang Krankenversicherung und ansatzweise Steuern gezahlt haben. Die Regelung erfolgt damals während der Schröder Regierung. Um Hartz 4 haben Sie sich ganz schnell gekümmert. Bitte tun Sie doch auch mal etwas für die arbeitende Bevölkerung. Wir halten hier mit Steuern etc das Schiff am Laufen!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir wollen die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen.

                                                                                          

In einem ersten Schritt haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, einen Freibetrag eingeführt, der dann in den darauffolgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen gestiegen ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Freibetrag von 169,75 Euro. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden.

 

Für die Leistungen, die oberhalb der Freigrenze liegen, wird ein Beitrag zur GKV erhoben, also auf die Summe zwischen ausgezahlter Leistung und Freibetrag. Damit zahlen 60 Prozent der betroffenen Personen seither nur noch maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Diese Gruppe ist seit 2020 sogar besser gestellt als vor 2004. Diejenigen, die eine höhere Betriebsrente bekommen, sparen immerhin ihren vollen Beitrag zur GKV auf den Freibetrag. Das sind zurzeit ca. 25,00 Euro mtl., also ca. 300,00 Euro jährlich. Das gilt auch für die Direktversicherungen, bei denen immer geprüft werden muss, ob die Versicherungsverhältnisse in Verbindung mit dem Erwerbsleben stehen. Wurden die Beiträge zur Direktversicherung von Arbeitgeber*innen bezahlt oder über ihre Versorgungswerke abgewickelt, werden sie den Betriebsrenten gleichgestellt. Auch hier gilt die Freibetragsregel. Einmalzahlungen werden dabei wie auch bisher für eine Dauer von 10 Jahren mit 1/20 ihres Betrages als fiktiver monatlicher Rentenbezug angesetzt. Die Belastung durch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde somit weitgehend abgebaut.

 

Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung war Teil unseres Zukunftsprogramms. Ich teile deshalb auch Ihre große Enttäuschung, dass wir mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten. Die oben beschriebene finanzielle Entlastung durch die Freibetragsregelung beträgt jährlich 1,2 Mrd. Euro. Diese muss in der Finanzierung der Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds durch die Solidargemeinschaft aller Krankenversicherten aber auch ausgeglichen werden.

 

Die Herausforderungen für unser Gesundheitssystem sind groß. Dazu gehört immer die Frage der Finanzierung der Leistungen, die früher oder später jeder von uns braucht. Gute Löhne für die vielen Beschäftigten in den Heil- und Pflegeberufen gehören genauso dazu, wie mehr Beitragsgerechtigkeit für alle Versicherten. Ein Ausgleich zwischen den Beitragszahlungen der Versicherten und den zunehmenden Kosten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist nie einfach.

 

Die SPD hat deswegen immer für eine Bürgerversicherung gekämpft. Und ich bin davon überzeugt, dass wir das solidarische System der Umlagefinanzierung weiterentwickeln müssen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind. In diesem Rahmen wollen wir mit einer Reform des Beitragsrechts auch die Doppelverbeitragung abschaffen. Da wir die Einführung einer Bürgerversicherung jedoch nicht im Koalitionsvertrag verankern konnten, werden wir im Zuge der anstehenden gesundheits- und rentenpolitischen Vorhaben nach neuen Spielräumen für die Reform des Beitragsrechts suchen, die auch von unseren Koalitionspartnern mitgetragen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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