Ich bekomme nach der Rentenerhöhung 2023 1.053,00 Euro Rente. Dies resultiert aus dem langsam gestiegenen Lohn in der DDR.
Sehr geehrter Herr Heil,
Leider waren deshalb auch keine Rücklagenbildung in der DDR möglich. In wie weit ist für diese Gruppen eine Inflationsausgleich bzw. ein Zuschuss geplant? Andere Zuschüsse, wie Wohngeld ect. greifen ebenfalls nicht.
Mit freundlichem Gruß
A. G.
Sehr geehrte Frau G.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto mehr und höhere Beiträge wurden gezahlt und desto höher ist damit die Rente und umgekehrt.
Dem sozialen Charakter der Rentenversicherung entsprechend werden aber auch Leistungen des sozialen Ausgleichs gewährt. So sorgt die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente dafür, dass diejenigen durch einen individuellen Zuschlag eine höhere Rente erhalten können, die bei einem unterdurchschnittlichen Verdienst mindestens 33 Jahre lang nur geringe Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen konnten.
Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten. Einen Inflationsausgleich bzw. Zuschuss für einen Teil der Rentenbeziehenden neben der geltenden prozentualen Rentenanpassung würde den Prinzipien der Leistungsgerechtigkeit widersprechen, weil der Zusammenhang zwischen Vorleistung und Gegenleistung, Beitrag und Rente aufgelöst würde.
Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass die gesetzliche Rente mit ihrem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit – im Unterschied zur Grundsicherung für Arbeitsuchende oder zur Sozialhilfe – eine Versicherungsleistung ist, die weder bedarfsorientiert noch bedürftigkeitsabhängig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB